Gemeinde Hinterstoder
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Aushängezeitraum: 11.04.2024 - 09.06.2024
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Europawahl optimal unterstützen.
Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments:
2476_001.pdf herunterladen (0.05 MB)
Kundmachung über die Auflegung des Wählerverzeichnisses und das Berichtigungsverfahren:
2477_001.pdf herunterladen (0.11 MB)
Kundmachung/Bekanntmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl:
2650_001[1].pdf herunterladen (0.07 MB)
Information für Auslandsösterreicher:innen und Unionsbürger:innen:Für die Teilnahme an der Europawahl ist eine Eintragung in der Europa-Wählerevidenz erforderlich. Der Antrag auf Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz muss bis spätestens zum Stichtag gestellt werden. Gemäß Beschluss der Bundesregierung vom 21. Februar 2024 ist als Stichtag der 26. März 2024 vorgesehen.
Auslandsösterreicher:innen (ohne Hauptwohnsitz in Österreich):Sie müssen bei der zuständigen österreichischen Gemeinde die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz beantragen.
Unionsbürger:innen (mit Hauptwohnsitz in Österreich):Sie müssen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde einmalig die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz beantragen.
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres finden Sie die betreffenden Formulare über folgende Links:
„Gelbes Formular“ (Wählerevidenz):https://www.bmi.gv.at/412/Informationen_fuer_Auslandsoesterreicher_innen.aspx
„Blaues Formular“ samt Übersetzungshilfen (Europa-Wählerevidenz):https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/Informationen_fuer_nicht_oesterreichische_Unionsbuerger_innen.aspx