Seit dem 01. Mai ist die Lärmschutzverordnung in unserer Gemeinde in Kraft.
Zum Schutz der Lebensqualität und zur Rücksichtnahme aufeinander ist ungebührliche Lärmerzeugung – wie etwa durch Rasenmähen, Motorsägen oder Kreissägen – im verbauten Gebiet der Gemeinde Hinterstoder von Montag – Samstag vor 08:00 Uhr & von 12:00–14:00 Uhr sowie an Sonn- & Feiertagen ganztägig verboten.
Die Verordnung ist von 01. Mai bis 30. September 2026 gültig.
Wir bitten alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger um Verständnis und um ein rücksichtsvolles Miteinander.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!